Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit wiederum liegt dann vor, wenn eine Person vor Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres aufgrund ihres Gesundheitszustandes

nicht in der Lage ist irgendeine regelmäßige Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine reelle Chance besteht,

für die betreffende Person am Arbeitsmarkt eine passende Arbeit zu finden, die sie noch ausüben kann.

Aber nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres sind wiederum jene Personen als erwerbsunfähig zu betrachten,

deren persönliche Arbeitsleistung zur Erhaltung des Betriebes notwendig war und denen es jedoch wegen

ihres Gesundheitszustandes nicht möglich ist eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben,

die ähnliche Voraussetzungen und Kenntnisse erfordert wie jene Tätigkeit,

die die betreffende Person in den letzten sechzig Kalendermonaten ausgeübt hat.