Haushaltsversicherung

Ihr gesamtes bewegliches Eigentum ist zahlreichen Risiken ausgesetzt. Gegen die wichtigsten dieser Gefahren bietet eine Haushaltversicherung Schutz: Sie ersetzt je nach Versicherungsumfang durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl entstandene Schäden zum Neuwert. Auch Glasbruch und Vandalismusschäden nach einem Einbruch sollten mitversichert werden. Viele Anbieter schließen auch weitere Naturereignisse mit ein.

Für die Berechnung der Versicherungssumme ist der Wert des Wohnungsinhaltes maßgebend. Falls dieser nicht exakt zu ermitteln ist, wird der Wert über die Quadratmeterzahl der Wohnfläche ermittelt. Bei einer zu geringen Versicherungssumme liegt eine Unterversicherung vor. Der Versicherer ersetzt im Falle eines Schadens diesen nur anteilig und der Geschädigte bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen.

Ein zweiter ganz wesentlicher Aspekt der Haushaltversicherung ist die darin enthaltene Privathaftpflichtversicherung. Auch als Privatperson sind Sie gesetzlich verpflichtet, Schäden, die Dritten durch Ihr Handeln entstehen, in vollem Umfang zu ersetzen. Das kann bedeuten, dass im schlimmsten Fall eine Zahlungsverpflichtung bis zum Lebensende entsteht. Gegen diese Risiken wirkt die Privathaftpflichtversicherung, die auch den im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner und die Kinder bis zur Volljährigkeit (u. U. auch noch darüber hinaus) absichert.

Wichtig: Kfz sind weder in der Haushaltversicherung noch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, da für diese eigene gesetzliche Bestimmungen gelten!