Berufshaftpflicht Berufe im Gesundheitswesen

Die Berufe im Gesundheitswesen, wie z.B. das Berufsbild der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, der Alten- u. Pflegehelfer(Innen) und der Sanitätsdienst bringen Aufgaben und Tätigkeiten mit sich, die sich je nach dem Grad der Eigenständigkeit in der Anordnung und Durchführung der Maßnahme in einen eigenverantwortlichen, mitverantwortlichen oder interdisziplinären Aufgabenbereich teilen lassen.

Im Hinblick auf eine mögliche Haftung bei verschuldetem Fehlverhalten der diplomierten Pflegeperson ist es aber nicht entscheidend, ob man in eigener Verantwortung oder auf Grund einer schriftlichen ärztlichen Anordnung, also mitverantwortlich, handelt. Denn für alle durchgeführten Maßnahmen trägt noch jeder selbst die Verantwortung.

Erleidet der Patient in der Folge eines Fehlverhaltens einen Schaden, können existenzbedrohliche Ersatzansprüche einerseits vom Patienten und deren Angehörigen selbst aber auch in seltenen Fällen seitens der Sozialversicherung in Form eines Regresses entstehen.

 Was leistet eine private Berufshaftpflichtversicherung:

  • Personenschäden, das sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung einer Person (z.B. Schmerzensgeldansprüche),
  • Sachschäden, das sind Beschädigungen oder die Vernichtung von körperlichen Sachen, oder
  • reine Vermögensschäden, das sind Schäden die am Vermögen des Geschädigten eintreten (z.B. Verdienstausfall), handelt.