Muss die Ordination wegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Einbruchsdiebstahl- oder Vandalismusschaden bzw. auf Grund einer Erkrankung oder eines Unfalls der versicherten Person oder als Quarantänemaßnahme ganz oder teilweise geschlossen werden, laufen die Kosten und Verpflichtungen weiter, obwohl keine Einnahmen erzielt werden können. Dies kann die wirtschaftliche Führung der Ordination stark belasten, schlimmstenfalls (etwa bei längerer schwerer Erkrankung) die Existenz der Ordination in Frage stellen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt im Rahmen der Versicherungssumme die fortlaufenden Betriebskosten und den entgangenen Gewinn.
Pro Ausfalltag wird meist 1/360 der Versicherungssumme gezahlt, im Regelfall bis zu maximal einem Jahr. Um die Prämien zu begrenzen, wird von den meisten Versicherern eine Karenzzeit in unterschiedlicher Staffelung angeboten.
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