Berufshaftpflicht Psychologen

Die Berufshaftpflichtversicherung muss bestimmte Kriterien erfüllen, davon sind einige nachstehend angeführt:

  • Eine Deckungssumme von € 1.000.000 muss garantiert sein, eine Befristung der Nachhaftung muss explizit ausgeschlossen sein
  • Der Sinn dahinter ist, dass Patienten die Sicherheit haben müssen, dass ein Berufsangehöriger lückenlos haftpflicht­versichert ist.
  • Die Versicherung erstreckt sich auf alle gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Österreichischen Psychologengesetzes zugeschriebenen Tätigkeiten von Gesundheitspsychologen und Klinischen Psychologen, die Psychotherapeuten, welche in einer Liste eingetragen sind, auf Tätigkeiten gemäß Österreichischem Psychotherapiegesetz in der jeweils gültigen Fassung.
  • Der Versicherungsschutz bezieht sich zudem auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungs­nehmer aufgrund der für diesen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften berechtigt ist, ohne Rücksicht darauf, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt werden.

Die Versicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen für eingebrachte Sachen der Patienten und ihrer Begleitpersonen in die Privatpraxis des Versicherten.