Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Für spezielle Berufsgruppen ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zwingend notwendig oder sehr empfehlenswert:
z.B. Wirtschaftstreuhänder, Immobilienmakler, Versicherungsvermittlung in der Forma als Agent oder Makler, Anwälte, Notare, Sachverständigen (zwingend vorgeschrieben)
Managerhaftpflicht/ D& O –Haftpflichtversicherung, Unternehmensberater, Stiftungsvorstand, Geschäftsleiter, Mediatoren, Dolmetscher, gerichtlich bestellter Vormund oder Sachwalter
Wesentliche Merkmale der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
zum Begriff „Vermögensschaden“:
In der Haftpflichtversicherung wird zwischen folgenden Schadenarten unterschieden:
Personenschäden (= Tötung und Verletzung von Menschen, jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit).
Sachschäden (= Beschädigung oder Vernichtung körperlicher Sachen – auch jede nachteilige Veränderung der Substanz einer Sache).
Abgeleitete Vermögensschäden(=ein weiterer auf einen Sach- oder Personenschaden zurückführbarer Vermögensnachteil).
Reiner Vermögensschaden: eine nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Geschädigten, die nicht auf einen erlittenen Sach- oder Personenschaden zurückgeführt werden kann.