Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Für spezielle Berufsgruppen ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zwingend notwendig oder sehr empfehlenswert:

z.B. Wirtschaftstreuhänder, Immobilienmakler, Versicherungsvermittlung in der Forma als Agent oder Makler, Anwälte, Notare, Sachverständigen (zwingend vorgeschrieben)

Managerhaftpflicht/ D& O –Haftpflichtversicherung, Unternehmensberater, Stiftungsvorstand, Geschäftsleiter, Mediatoren, Dolmetscher, gerichtlich bestellter Vormund oder Sachwalter

Wesentliche Merkmale der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:

zum Begriff „Vermögensschaden“:

In der Haftpflichtversicherung wird zwischen folgenden Schadenarten unterschieden:

Personenschäden (= Tötung und Verletzung von Menschen, jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit).

Sachschäden (= Beschädigung oder Vernichtung körperlicher Sachen – auch jede nachteilige Veränderung der Substanz einer Sache).

Abgeleitete Vermögensschäden(=ein weiterer auf einen Sach- oder Personenschaden zurückführbarer Vermögensnachteil).

Reiner Vermögensschaden: eine nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Geschädigten, die nicht auf einen erlittenen Sach- oder Personenschaden zurückgeführt werden kann.