Haftpflicht

Seit August 2010 gibt es lt. 14. Novelle des Ärztegesetzes eine für niedergelassene Ärzte, Gruppenpraxen und Privatspitälern gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.

Die Ärztehaftpflichtversicherung schützt Sie gegen berufliche Haftpflichtansprüche, ersetzt die Kosten der Feststellung ob überhaupt eine Haftung vorliegt und sorgt für rechtsfreundliche Abwehr ungerechtfertigter bzw. zur Erfüllung gerechtfertigter Ansprüche.

WICHTIG: Die Prämien- und Leistungsunterschiede sind sehr groß! Wir vergleichen für Sie die Tarife und Leistungen aller in Frage kommenden Anbieter.