Sachverständigen Haftpflichtversicherung
Jeder gerichtlich bestellte Sachverständige ist verpflichtet, nachzuweisen, dass zur Deckung der aus seiner gerichtlichen Sachverständigentätigkeit gegen ihn entstehenden Schadenersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung besteht.
Die Mindestversicherungssumme muss € 400.000,00 je Versicherungsfall betragen.