Er-/Ablebensversicherung

Diese Form der Absicherung verbindet zwei Aspekte miteinander: Zum einen dient eine Lebensversicherung dazu, im Todesfall den Hinterbliebenen den gewohnten Lebensstandard zu sichern bzw. offene Verpflichtungen zu tilgen. Zum anderen lässt sich damit Vorsorge für das Alter betreiben und größeres Vermögen ansparen.

Im Unterschied zur staatlichen Pensionsvorsorge wird die Leistung (in Summe oder als Rentenzahlung) vertraglich festgelegt und ist nicht an das Erreichen des allgemeinen Pensionsalters gebunden (Ausnahme: Spezialprodukte der staatlich geförderten Altersvorsorge).

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Variationsmöglichkeiten (z. B. mit oder ohne Todesfallabsicherung, Teilauszahlungen, Einschluss zusätzlicher Risiken).

Da die Versicherungen den Großteil der erwirtschafteten Erträge an ihre Kunden weiterreichen müssen, liegt der Ertrag bei geringem Anlagerisiko meist deutlich höher als in anderen konservativen Veranlagungsformen. Durch die Kombination von ertragsorientierter Anlage und Ablebensschutz werden Lebensversicherungsprodukte auch häufig im Rahmen von Finanzierungen eingesetzt.

Lebensversicherungen sollten nicht steuerlich geltend gemacht werden, da alle Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden müssen, wenn die Versicherung nicht in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird.