Opting-Out

Mit 1. Jänner 2000 wurde Ihre Berufsgruppe vom GSVG ausgenommen.

Das bedeutet für Sie als freiberuflich Tätigen einerseits Wahlfreiheit, andererseits aber auch die Verpflichtung, für den Krankheitsfall Vorsorge zu treffen – denn es besteht Versicherungspflicht für alle freiberuflichen Tätigkeiten!

WICHTIG: Die Prämien- und Leistungsunterschiede von Gruppen-Krankenversicherung für Freiberufler sind sehr groß! Wir vergleichen für Sie die Tarife und Leistungen aller in Frage kommenden Anbieter.